Kanzlei Thomas Pött

Rechtsanwalt in Mülheim an der Ruhr

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Aus diesem Rechtsgebiet übernehme ich sowohl Mandate auf Vermieter- , wie auch Mieterseite. Aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechtes vertrete ich sowohl die Wohnungseigentümergemeinschaft als auch deren Verwalter.
Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit in diesem Bereich kann ich auf ein fundiertes Wissen und eine überdurchschnittliche Erfahrung zurückgreifen.

Themengebiete im Mietrecht umfassen:

  • Prüfung und Erstellung von Mietverträgen
  • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Räumungsklagen
  • sowie sonstige Probleme zwischen Mieter und Vermieter

Themengebiete aus dem Wohnungseigentumsrecht:

  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft in Anfechtungsprozessen
  • Prüfung sowie Erstellung von Teilungserklärungen
  • Prüfung von Jahresabrechnungen
  • Vertretung und Beratung des bestellten Verwalters